Allgemeine GeschÀftsbedingungen

1. Anwendungsbereich und Geltung

Die vorliegenden Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten fĂŒr sĂ€mtliche von der GetrĂ€nkX KLG gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen, die vom Kunden bestellt wurden. Sie gelten fĂŒr alle GeschĂ€ftsbeziehungen zwischen Kunden und der GetrĂ€nkX KLG, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird.

AllfĂ€llig bestehende Einkaufsbedingungen des KĂ€ufers sind fĂŒr die GetrĂ€nkX KLG nur verbindlich, sofern diese von der GetrĂ€nkX KLG schriftlich akzeptiert werden.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungĂŒltig sein oder werden, so bleiben die GĂŒltigkeit und Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen unberĂŒhrt. In einem solchen Fall ist die ungĂŒltige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergĂ€nzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck so gut wie möglich erreicht wird.

2. Datenschutz

Die GetrĂ€nkX KLG hĂ€lt sich an das schweizerische Datenschutzgesetz sowie an die EU General Data Protection Regulation (GDPR). Auf Begehren einer Behörde kann die GetrĂ€nkX KLG allerdings Kundendaten offenlegen. Zwecks Fakturierung und Inkasso bzw. ErfĂŒllung der vertragsgemĂ€ssen Leistungen darf die GetrĂ€nkX KLG Kundendaten Dritten bekannt geben. De GetrĂ€nkX KLG und ihre ausgewĂ€hlten Partner dĂŒrfen Kundendaten zu Marketingzwecken fĂŒr Dienstleistungen oder Produkte von der GetrĂ€nkX KLG nutzen. Der Kunde wird ausdrĂŒcklich auf die Risiken im Zusammenhang mit der Benutzung des Internet hingewiesen.

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Kunden und die GetrĂ€nkX KLG kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch die GetrĂ€nkX KLG zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, schriftlich oder via Internet. Die GetrĂ€nkX KLG nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden (a) eine AuftragsbestĂ€tigung (per Fax, E-Mail oder Briefpost) ĂŒbermittelt oder (b) die bestellte Ware liefert.

4. Preise

Alle Preise verstehen sich als UVP in CHF pro StĂŒck, wenn keine andere WĂ€hrung oder Preiseinheit angegeben ist.Wenn nicht anders erwĂ€hnt, ist die Mehrwertsteuer in den Preisen pro StĂŒck enthalten. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten fĂŒr die Verpackung und den Versand (Fracht und Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen zu Lasten des KĂ€ufers. Wo nichts anderes vereinbart wird, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen. Die GetrĂ€nkX KLG kann die Preise und Dienstleistungen jederzeit den Marktgegebenheiten anpassen. Mit der Inanspruchnahme der Leistungen stimmt der Kunde der jeweiligen Fassung zu. Änderungen werden dem Kunden ĂŒber die Webseite die GetrĂ€nkX KLG bekannt gegeben. Preiserhöhungen werden so rechtzeitig bekannt gegeben, damit der Kunde noch unter Einhaltung der KĂŒndigungsfrist den Vertrag auflösen kann. UnterlĂ€sst er die KĂŒndigung, so gilt dies als Genehmigung.

5. VertragsrĂŒcktritt

Auch nach erfolgter AuftragsbestĂ€tigung hat die GetrĂ€nkX KLG das Recht, ganz oder teilweise vom Kaufvertrag zurĂŒckzutreten, sofern nach ihrer eigenen Beurteilung auf Grund der eingezogenen AuskĂŒnfte die Kaufpreisforderung als gefĂ€hrdet erscheint. Eine Verpflichtung, diesbezĂŒgliche Unterlagen dem Besteller vorzulegen, besteht nicht. Wird die GetrĂ€nkX KLG eine bestehende oder wahrscheinliche rechtswidrige Nutzung der Dienstleistungen der GetrĂ€nkX KLG durch den Kunden bekannt, so kann die GetrĂ€nkX KLG den Kunden zur vertragsgemĂ€ssen Nutzung anhalten. Widrigenfalls ist die GetrĂ€nkX KLG berechtigt, ihre Leistungen fĂŒr unbestimmte Zeit einzustellen oder den Vertrag fristlos ohne Schadenersatzfolgen aufzulösen. Das gleiche gilt bei Missachtung der vertraglichen Bestimmungen durch den Kunden. Infolge derartiger Massnahmen die GetrĂ€nkX KLG entstehende Kosten trĂ€gt der Kunde.

6. Lieferung

Die von die GetrĂ€nkX KLG angegebenen Liefertermine sind – ohne anders lautende schriftliche BestĂ€tigung – lediglich als Richtwerte zu verstehen. Dies gilt insbesondere fĂŒr den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. durch Nachschubprobleme des Vorlieferanten. Aus Lieferverzögerungen entstehen keinerlei SchadenersatzansprĂŒche des KĂ€ufers gegenĂŒber der GetrĂ€nkX KLG. Bei Betriebsstörungen, behördlichen Massnahmen, Mangel an ArbeitskrĂ€ften oder Rohstoffen, Energiekrisen, höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen wie Streik oder Aussperrung, die trotz der nach den gegebenen UmstĂ€nden zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können, ist die GetrĂ€nkX KLG berechtigt, die Bestellung zu annullieren. Vom KĂ€ufer gewĂŒnschte BestellungsĂ€nderungen oder –Annullierungen bedĂŒrfen fĂŒr deren Rechtswirksamkeit einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung mit die GetrĂ€nkX KLG. Die dadurch entstandenen Kosten gehen zu Lasten des KĂ€ufers. Erfolgen zwischen der Bestellung und der Lieferung untergeordnete technische Änderungen beim Produkt, berechtigt dies den KĂ€ufer nicht zum VertragsrĂŒcktritt.

 

Lieferkosten entfallen ab den folgenden Bestellmengen (aktuell in der Region Basel):

  • Privatpersonen 12 Flaschen
  • Grosshandel 60 Flaschen
  • Fachhandel 48 Flaschen
  • Gastronomie 36 Flaschen

ansonsten verrechnen wir eine Lieferpauschale von CHF 5.- (brutto) fĂŒr natĂŒrliche resp. CHF 20.- (netto) fĂŒr juristische Personen.

7. Versandrisiko

Das Risiko des Untergangs der bestellten Ware geht auf den Kunden ĂŒber, sobald wir die Ware zum Versand aufgegeben haben. Bei Aufgabe an die Post ist die Ware nicht grundsĂ€tzlich versichert.

8. Übergang von Nutzen und Gefahr

Mit der Übergabe bzw. mit dem Versand der Produkte oder dem Erbringen der Dienstleistungen, gehen Nutzen und Gefahr auf den KĂ€ufer ĂŒber. Das Versandrisiko trĂ€gt der KĂ€ufer. Holt der KĂ€ufer/Auftraggeber die Produkte oder die in Auftrag gegebenen Arbeiten nicht termingerecht bzw. zum vereinbarten Termin ab, werden sie wĂ€hrend 5 weiteren Arbeitstagen aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist lagern wir die Ware bzw. die in Auftrag gegebenen Arbeiten auf Kosten und Risiko des KĂ€ufers ein. Pro Tag, an dem wir die Einlagerung vornehmen, werden mindestens 5.- CHF berechnet, bei grösseren GegenstĂ€nden entsprechend mehr.

9. Abnahme und PrĂŒfung

Der KĂ€ufer ist verpflichtet, die gelieferten Produkte/Arbeiten unmittelbar nach der Übergabe bzw. der Lieferung auf VollstĂ€ndigkeit und Richtigkeit zu prĂŒfen. AllfĂ€llige SchĂ€den, MĂ€ngel und sonstige Beanstandungen der Lieferung sind der GetrĂ€nkX KLG unverzĂŒglich, spĂ€testens aber innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Empfang/Erhalt der Produkte/Dienstleistungen, schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger PrĂŒfung oder Anzeige erlischt jeder Garantie- und sonstige Anspruch des KĂ€ufers. Vorbehalten bleiben SchĂ€den oder MĂ€ngel, die bei einer sorgfĂ€ltigen EingangsprĂŒfung nicht erkennbar waren. GetrĂ€nkX KLG behĂ€lt sich das Recht vor, jeden Fall individuell zu prĂŒfen und dem entsprechend eine Lösung zu finden.

10. GewÀhrleistung

Als “zugesichert” gelten nur solche Eigenschaften des Produktes, die im schriftlichen Angebot ausdrĂŒcklich als zugesichert bezeichnet wurden. Die GetrĂ€nkX KLG haftet dem Kunden fĂŒr nachweislich absichtlich oder grobfahrlĂ€ssig zugefĂŒgten Schaden. Jede weitere Haftung, wie etwa fĂŒr die der GetrĂ€nkX KLG zur VertragserfĂŒllung herbeigezogenen Firmen oder Hilfspersonen, wird ausgeschlossen. Die GewĂ€hrleistung der GetrĂ€nkX KLG fĂŒr die von ihr gelieferten Produkte beschrĂ€nkt sich im Übrigen in jeder Hinsicht auf die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers / Lieferanten. Der KĂ€ufer verzichtet auf weitere GarantieansprĂŒche gegenĂŒber der GetrĂ€nkX KLG und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht der GetrĂ€nkX KLG besteht darin, allfĂ€llige eigene GarantieansprĂŒche gegenĂŒber dem Hersteller/Lieferanten an den KĂ€ufer abzutreten. Bei berechtigten Beanstandungen hat die GetrĂ€nkX KLG die Wahl, das beanstandete Produkt nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Der KĂ€ufer hat in keinem Fall Anspruch auf Ersatz von SchĂ€den, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von AuftrĂ€gen, entgangenen Gewinn sowie anderen indirekten oder FolgeschĂ€den. Die GetrĂ€nkX KLG kann keine GewĂ€hr fĂŒr ununterbrochene und störungsfreie Inanspruchnahme ihrer Leistungen ĂŒbernehmen. Allerdings steht dem Kunden bei Störungen das RĂŒcktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn trotz zweimaliger Ansetzung einer angemessenen Frist die Störung von der GetrĂ€nkX KLG nicht behoben wird. Nicht als Störung gelten allerdings BeeintrĂ€chtigungen infolge Drittverschulden oder Eigenverschulden des Kunden, etwa infolge:

 

Nichtbeachten der Betriebs/Installation oder Montagevorschriften unsachgemĂ€sser Handhabung oder Pflege durch den Kunden zweckwidriger Benutzung der Produkte nicht durch vom Hersteller / Lieferanten autorisierte Personen vorgenommene Modifikationen oder Reparaturversuche von der GetrĂ€nkX KLG nicht beeinflussbare LeistungsbeschrĂ€nkungen oder Einstellung/VerĂ€nderungen auf Seiten Dritter (Wartung oder Nacharbeiten durch andere) Ă€ussere EinflĂŒsse, insbesondere Höherer Gewalt.

 

Ebenfalls nicht als Störung gelten von der GetrĂ€nkX KLG angekĂŒndigte Unterbrechungen ihrer Dienste, etwa zwecks Wartungsarbeiten oder EinfĂŒhrung neuer Technologien. Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom KĂ€ufer verursachte Mehrkosten werden dem KĂ€ufer in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch die GetrĂ€nkX KLG auf Kosten des KĂ€ufers. In jedem Falle hĂ€lt sich der KĂ€ufer an die von der GetrĂ€nkX KLG bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten AblĂ€ufe bei der Abwicklung von allfĂ€lligen Garantieleistungen. FĂŒr SchĂ€den aus der Missachtung dieser Verantwortung steht die GetrĂ€nkX KLG nicht ein.

11. Pflichten des Kunden

Der Kunde wird sowohl die einschlĂ€gigen schweizerischen als auch auslĂ€ndischen Bestimmungen beachten. Werden dem Kunden der GetrĂ€nkX KLG zwecks Nutzung ihrer Leistungen bekannt gegebene Informationen, oder Benutzeridentifikation zur VerfĂŒgung gestellt, sind diese vertraulich zu behandeln. Passwörter sind geeignet zu wĂ€hlen und dem entsprechend sicher aufzubewahren. Allgemein sind vom Kunden angemessene Sicherheitsvorkehren gegen die Inanspruchnahme der Leistungen der GetrĂ€nkX KLG durch Unberechtigte zu treffen.

12. Zahlungsbedingungen

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung. In einzelnen FÀllen kann die GetrÀnkX KLG, bei Auftragsannahme eine Vorrauszahlung von 30-100% verlangen. Bevor diese Anzahlung nicht geleistet wird, wir mit dem Auftrag nicht begonnen oder die entsprechende Ware nicht bestellt.

 

Entscheidet die GetrÀnkX KLG, dass der Kunde auf Rechnung zahlen kann, gilt folgendes:

 

Die GetrĂ€nkX KLG stellt dem Kunden fĂŒr Produkte/Dienstleistungen mit deren Lieferung oder Übergabe, fĂŒr ihre Leistungen eine Rechnung. Die Zahlungsfrist von 15 bzw. 30 Tagen ist auf der Rechnung vermerkt und muss eingehalten werden.

 

Andere Zahlungsfristen oder Zahlungsvereinbarungen mĂŒssen vor Erteilung des Auftrags von der GetrĂ€nkX KLG schriftlich bestĂ€tigt werden.

 

Bei Zahlungsverzug berechnet die GetrĂ€nkX KLG MahngebĂŒhren, diese sind wie folgt:

 

1. Mahnung CHF 15.-

2. Mahnung CHF 20.-

 

Ab der ersten Mahnung fallen zusĂ€tzlich zum geforderten Betrag Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a. (OR 104 Abs. 1) an. Diese Verzugszinsen berechnet die GetrĂ€nkX KLG rĂŒckwirkend ab dem Tag, an dem die Rechnung fĂ€llig gewesen wĂ€re. Die GetrĂ€nkX KLG behĂ€lt sich vor, eine Betreibung einzuleiten oder die Forderung an ein Inkasso-Unternehmen abzutreten, wenn: Die ursprĂŒngliche Rechnung nach 35 Tagen nicht bezahlt ist bzw. trotz Zahlungserinnerung und 1. Mahnung keine Zahlung geleistet wird!

 

Die GetrĂ€nkX KLG kann nach eigenem Ermessen ihre Leistungen zudem bis zur Bezahlung einstellen oder den Vertrag mit dem Kunden fristlos auflösen. KĂŒnftige Leistungen kann die GetrĂ€nkX KLG von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhĂ€ngig machen.

 

Zahlungen werden stets zur Honorierung der Àltesten RechnungsbetrÀge verwendet.

 

Der KÀufer/Kunde ist nicht berechtigt, allfÀllige Gegenforderungen mit Forderungen von der GetrÀnkX KLG zu verrechnen.

13. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der GetrĂ€nkX KLG bis zur vollstĂ€ndigen und vertragskonformen Bezahlung der Rechnungen. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherheit fĂŒr die Saldoforderung der GetrĂ€nkX KLG. Die GetrĂ€nkX KLG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Register des Wohnsitzes bzw. Sitzes des KĂ€ufers eintragen zu lassen. Der KĂ€ufer hat auf Verlangen der GetrĂ€nkX KLG umgehend sein schriftliches EinverstĂ€ndnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in allen fĂŒr die Eintragung wesentlichen Punkten zu erteilen. Die Eintragung erfolgt alsdann ohne Mitwirkung des KĂ€ufers, aber auf dessen Kosten.

14. Übertragung von Rechten und Pflichten

Änderungen und ErgĂ€nzungen des Vertrags zwischen der GetrĂ€nkX KLG und dem Kunden bedĂŒrfen der Schriftlichkeit. Die Übertragung des Vertrags oder einzelner Rechte oder Pflichten bedarf der Zustimmung der anderen Partei. Davon ausgenommen ist die Übertragung der der GetrĂ€nkX KLG auf eine nahe stehende Person oder auf eine Rechtsnachfolgerin.

15. Änderung der AGB

Die GetrÀnkX KLG kann die AGB jederzeit Àndern. Die aktuellen AGB werden in geeigneter Weise bekannt gegeben, in der Regel auf der Website der GetrÀnkX KLG (www.hardcider.one). Widerspricht der Kunde den neuen AGB nicht binnen 30 Tagen, so gelten diese als akzeptiert.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

SĂ€mtliche Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand fĂŒr allfĂ€llige Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist der Sitz der GetrĂ€nkX KLG. Die GetrĂ€nkX KLG ist jedoch auch berechtigt, den KĂ€ufer oder Auftraggeber alternativ an dessen Wohnsitz bzw. Sitz gerichtlich zu belangen.

 

Stand der AGB 10.06.2019

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